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Klarna-Rechnung mit Mahnung: Rechte und Pflichten des Kunden

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Immer mehr Onlineshops nutzen den schwedischen Zahlungsanbieter Klarna – zum eigenen Vorteil wie auch zu dem der Verbraucher. Der Vorteil für die Verbraucher: Sie erhalten durch Klarna die Möglichkeit, die bestellte Ware per Rechnung, Sofortüberweisung oder Ratenkauf zu bezahlen. Wie schnell dabei ein Forderungsmanagement Hannover, Berlin oder München aktiv werden muss, um offene Forderungen einzutreiben, erfahren Sie nachfolgend. Ebenso erhalten Sie einen Einblick in die Arbeitsweise des schwedischen Anbieters.

Was macht Klarna so beliebt

Gerade der Kauf auf Rechnung ist bei Online-Käufern sehr beliebt, da sie die Ware prüfen und zurückschicken können, ohne mit einer Zahlung in Vorleistung gehen zu müssen. Der Vorteil für die Händler: Sie können ihren Kunden den beliebten Rechnungskauf anbieten, ohne selbst das Risiko eines Zahlungsausfalls eingehen zu müssen. Klarna bezahlt den Rechnungsbetrag an den Onlineshop auch dann, wenn der Kunde mit dem Ausgleich der Rechnung auf sich warten lässt. Erfahren Sie hier, wie Klarna mit ausstehenden Rechnungen umgeht und welche Rechte und Pflichten Sie als Kunde dabei haben.

Mahnverfahren bei Klarna

Wenn Sie sich beim Onlineshopping für einen Rechnungskauf mit Klarna entscheiden, müssen Sie Ihre Zahlung an Klarna, nicht an den Onlineshop überweisen. Klarna tritt nach Kaufabschluss per E-Mail mit Ihnen in Kontakt und teilt Ihnen Ihr Zahlungsziel mit, also die Frist, bis wann die Zahlung fällig wird. Dabei räumt Klarna in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein. Außerdem erhalten Sie in der E-Mail die Bankverbindung von Klarna und den Verwendungszweck für Ihre Überweisung.Was erwartet Sie, wenn Sie den Rechnungsbetrag nicht fristgerecht an Klarna überweisen?

Welche Schritte unternimmt Klarna?

Wenn Sie eine Klarna-Rechnung nicht zum vorgegebenen Zahlungsziel begleichen, leitet Klarna ähnlich wie bei einem Forderungsmanagement erste Schritte ein. Zunächst bekommen Sie von Klarna eine Zahlungserinnerung per E-Mail. Sie enthält die Aufforderung, die ausstehende Zahlung nachträglich zu leisten. Für die Zahlungserinnerung fällt noch keine Gebühr an.

Bezahlen Sie auch jetzt nicht, erhalten Sie per Post einen Mahnbrief von Klarna. Zusätzlich zu dem ausstehenden Rechnungsbetrag wird Ihnen nun eine Mahngebühr in Rechnung gestellt. Sie haben jetzt noch einmal 30 Tage Zeit, den ursprünglichen Rechnungsbetrag und die Mahngebühr zu bezahlen. Andernfalls sind Sie mit der Zahlung in Verzug. Zahlen Sie nicht bis zum Fälligkeitstermin, der im Mahnbrief mitgeteilt wurde, leitet Klarna ein Inkassoverfahren ein. Das heißt: Klarna beauftragt ein Inkassounternehmen damit, die offene Forderung einzutreiben.

Was kommt bei einem Inkassoverfahren auf Sie zu?

Das Inkassounternehmen übernimmt jetzt die Interessen von Klarna und die weitere Korrespondenz mit Ihnen. Ihre Zahlung müssen Sie nun an das Inkassounternehmen überweisen. Dieses leitet den offenen Rechnungsbetrag plus die offenen Mahngebühren an Klarna weiter. Der Inkassodienstleister ist ab sofort auch Ihr Ansprechpartner: Wenn Sie Fragen haben, müssen Sie sich an ihn wenden. Das Inkassounternehmen stellt für seine Leistung Inkassokosten in Rechnung. Da Sie mittlerweile im Verzug sind, können auch Verzugszinsen geltend gemacht werden. Diese Kosten tragen Sie, falls die ursprüngliche Forderung berechtigt ist. Das Inkassounternehmen wird der Reihe nach folgende Verfahrensschritte unternehmen beziehungsweise veranlassen:

  • Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen
  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids bei Gericht
  • Zustellung des Mahnbescheids durch das Gericht (hierbei fallen Mahnbescheid-Kosten an)
  • Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids bei Gericht
  • Zustellung des Vollstreckungsbescheids durch das Gericht
  • Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Rechte des Kunden im Mahnverfahren

Im Zusammenhang mit einer Klarna Rechnung Mahnung haben Sie verschiedene Rechte und Möglichkeiten, die Sie kennen sollten.

Prüfung der Rechnung

Wenn Sie von Klarna eine Zahlungserinnerung erhalten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht:

  • Haben Sie die Bestellung, auf die sich die Rechnung bezieht, tatsächlich getätigt?
  • Haben Sie die Ware vom Onlineshop erhalten?
  • Haben Sie den Auftrag storniert und die Ware wieder an den Onlineshop zurückgeschickt?
  • Haben Sie die Überweisung zu der fraglichen Bestellung bereits getätigt? Eventuell versehentlich an den Onlineshop statt an Klarna?

Versuchen Sie zunächst, Sachverhalte, die die Bestellung oder die Ware betreffen, telefonisch oder per E-Mail mit dem Onlineshop zu klären. Informieren Sie Klarna über eine bereits getätigte Überweisung – idealerweise schicken Sie den Zahlungsbeleg als Anhang mit.

Verlängerung der Zahlungsfrist oder Vereinbarung einer Ratenzahlung

Sie sind gerade in einem vorübergehenden finanziellen Engpass und brauchen einen Aufschub? Handeln Sie, bevor die Zahlungsfrist abläuft: Klarna bietet Ihnen die Möglichkeit, das Zahlungsziel einer Rechnung einmalig zu verschieben oder den Rechnungskauf in eine Ratenzahlung umzuwandeln. Beide Möglichkeiten können Sie über die Klarna-App veranlassen. Sie können Klarna auch rund um die Uhr telefonisch oder per Chat kontaktieren und eine dementsprechende Vereinbarung treffen.

Widerspruch gegen die Forderung

Einem gerichtlichen Mahnbescheid können Sie als Schuldner innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Das können Sie mit dem Widerspruchsformular machen, das Ihnen zusammen mit dem Mahnbescheid gesendet wird. Mit dem Widerspruch verhindern Sie zunächst den Vollstreckungsbescheid und eine Vollstreckung durch Pfändung. Stattdessen kommt es nun auf Antrag des Gläubigers zu einem Gerichtsverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der offenen Forderung entschieden wird.

Auch gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. In diesem Fall kommt es auch ohne Antrag des Gläubigers zu einem Gerichtsverfahren. Die Mahnbescheid-Kosten sowie die Gerichtskosten muss die Partei bezahlen, die das Gerichtsverfahren verliert.

Pflichten des Kunden im Mahnverfahren

Aus Ihrem Kaufvertrag mit einem Onlineshop resultiert ein Schuldverhältnis. Der Vertrag verpflichtet Sie als Käufer zur fristgerechten Zahlung oder zur fristgerechten Rückgabe der bestellten Ware. Ihre Entscheidung für einen Rechnungskauf mit Klarna führt dazu, dass Sie im Verhältnis zu Klarna der Schuldner und Klarna Ihr Gläubiger ist: Sie schulden Klarna den Kaufbetrag für die bestellte Ware.

Bei einer Klarna Rechnung Mahnung sollten Sie unbedingt handeln: Ist die Forderung berechtigt, sollten Sie möglichst bald zahlen oder mit Klarna einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Ist die Forderung nicht berechtigt, sollten Sie der Forderung widersprechen und sich möglichst noch vor Aufnahme eines gerichtlichen Mahnverfahrens um Klärung bemühen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung des Mahnverfahrens

Wer ein Mahnverfahren ignoriert und nicht aktiv wird, muss mit verschiedenen Konsequenzen rechnen.

  • Klarna können Sie erst wieder nutzen, wenn die Rechnung beglichen beziehungsweise zurückgezogen ist.
  • Klarna kann verspätete Zahlungen an Kreditbüros melden. Das kann Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit haben.
  • Die zusätzlichen Kosten wachsen an: Zu den Mahngebühren kommen Verzugszinsen, Inkassokosten und eventuell Gerichtskosten.
  • Am Ende kommt die Zwangsvollstreckung, das heißt die offene Forderung wird durch Sach- Lohn- oder Kontopfändung eingetrieben.

Fazit

Eine Klarna Rechnung Mahnung sollte nicht ignoriert werden. Klarna wird auf die Zahlung nicht verzichten, sondern zunächst über ein außergerichtliches, dann über ein gerichtliches Mahnverfahren die offene Rechnung eintreiben. Bleibt die erste Mahnung erfolglos, beauftragt Klarna einen Inkassodienstleister mit dem weiteren Verfahren. Im Verlauf eines Mahnverfahrens fallen zusätzliche Kosten an, für die Sie ebenfalls aufkommen müssen, wenn die Forderung zu Recht besteht. Es schont also Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel, wenn Sie frühzeitig reagieren, indem Sie eine berechtigte Forderung begleichen beziehungsweise eine unberechtigte Forderung abwehren.